Rehabilitation
Ratgeber für Betroffene und AngehörigeRehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.
Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.
Rehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.
Wenn Sie einen Antrag auf medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation stellen wollen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Anhand seiner Diagnose wird der Bedarf einer Rehabilitation festgelegt. Er erstellt ein unterstützendes Gutachten, das dem Antrag beigefügt wird. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Diesen füllen Sie (mit Ihrem Arzt) aus und fügen die Selbstauskunft und das ärztliche Gutachten bei. Der Arzt sollte Ihren Antrag möglichst ausführlich begründen und dabei angeben, mit welchen konkreten Belastungen und Einschränkungen in Ihrem Alltag gemindert/gebessert werden sollen.
Was ist eine Rehabilitation?
In der gesundheitlichen Betreuung der Menschen gibt es drei wesentliche Teilbereiche. Man unterscheidet:
- Die Primärversorgung, also die ambulanten Maßnahmen durch Ärztinnen und Ärzte in ihren jeweiligen Niederlassungen
- Die Akutversorgung, also die stationäre Behandlung und Pflege in einem Krankenhaus
- Die Rehabilitation, diese kann ambulant oder stationär erfolgen.
Rehabilitation bedeutet „Wiederherstellung“. Die Rehabilitation hat zum Ziel, den betroffenen Patienten zur Wiedererlangung oder Erhaltung von physischen (körperlichen), sozialen oder beruflichen Fähigkeiten zu verhelfen. Die noch verbliebenen Fähigkeiten sollen gestärkt und ein Leben mit Selbstbestimmung und Integration in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Der Patient soll dahin gehend gestärkt werden, dass er seine Körperkräfte wieder voll für alltägliche Tätigkeiten und Belastungen nutzen kann, in sozialen Beziehungen mehr soziale Kompetenz und Erfolg entwickelt oder wieder in den Beruf einsteigen und diesen erfolgreich ausüben kann. Es sollen durch die Rehabilitation körperliche, soziale oder berufliche Beeinträchtigungen, Mängel oder Einschränkungen verhindert oder gemildert werden, die als dauerhafte Folge von Unfällen oder schweren Erkrankungen entstanden sind.
Es gibt drei Arten der Rehabilitation
Nach einem Schlaganfall, der Entfernung eines Tumors, einer Operation der Hüfte, einer Herzerkrankung oder Herzoperation etc. kann eine Rehabilitation erforderlich sein. Aber auch psychische Erkrankungen, berufliche Probleme, mangelnde Integration in der Arbeitswelt oder soziale Defizite können eine Rehabilitation nötig machen. Die Rehabilitation gliedert sich, wie oben bereits angedeutet, in drei Typen. Manche Fälle erfordern eine medizinische Rehabilitation, andere eine berufliche oder soziale Rehabilitation.
Die medizinische Rehabilitation
Das Ziel der medizinischen Rehabilitation ist eine spürbare Verbesserung der Fähigkeiten im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich. Die Verschlimmerung von Funktionsstörungen soll verhindert werden.
Die berufliche Rehabilitation
Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können oder hiervon bedroht sind, kommen für eine berufliche Rehabilitation infrage. Die berufliche Rehabilitation kann in ihren Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation ähneln. Es werden also bei entsprechendem Bedarf auch medizinische Therapien durchgeführt, wenn sie der beruflichen Wiedereingliederung dienlich sind. Angeboten werden aber auch Programme zur Teilhabe an der Arbeitswelt wie die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, die an den Gesundheitszustand des Betroffenen angepasst sind, oder die Suche nach entsprechenden Angeboten. Auch Umschulungen machen den beruflichen Wiedereinstieg möglich und gehören in entsprechenden Fällen zur beruflichen Rehabilitation.
Die soziale Rehabilitation – Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Im Mittelpunkt der sozialen Rehabilitation stehen folgende Ziele:
- Die Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben
- Die Fähigkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in Gruppen und der Gesellschaft (soziale Integration)
- Die soziale Kompetenz, also die Fähigkeit, eigene Handlungs- und Kommunikationsziele mit denen einer Gruppe zu verknüpfen.
Fedor Singer