Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Rehabilitation

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    Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.

    Rehabilitation Antragstellung

    Wenn Sie einen Antrag auf medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation stellen wollen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Anhand seiner Diagnose wird der Bedarf einer Rehabilitation festgelegt. Er erstellt ein unterstützendes Gutachten, das dem Antrag beigefügt wird. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Diesen füllen Sie (mit Ihrem Arzt) aus und fügen die Selbstauskunft und das ärztliche Gutachten bei. Der Arzt sollte Ihren Antrag möglichst ausführlich begründen und dabei angeben, mit welchen konkreten Belastungen und Einschränkungen in Ihrem Alltag gemindert/gebessert werden sollen.

    Rehabilitation Wunsch- und Wahlrecht

    Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und Ihrem Kostenträger eine Wunschklinik benennen, wenn Sie bestimmte Aspekte beachten. Bedenken müssen Sie etwa die Kostenfrage, die medizinische Ausrichtung der Einrichtung und die Eignung der Einrichtung für Ihre spezifischen Leiden und Funktionsstörungen. Auch Ihr Alter und Ihre Lebensumstände müssen beachtet werden. Wenn Ihnen trotzdem eine andere Klinik zugewiesen wird, können Sie Widerspruch einlegen.

    Nicht für jedes Krankheitsbild kommen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gleichermaßen infrage.