Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Rehabilitation

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Impressum

GFMK GmbH & Co. KG
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach

Telefon: 02202 18898-0
Telefax: 02202 18898-19
E-Mail: info@gfmk.de

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Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRA 20746
Registergericht: Amtsgericht Köln
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE813117900

Persönlich haftende Gesellschafterin:
GFMK Verwaltungs-GmbH
Sitz: Bergisch Gladbach
Handelsregister-Nr.: HRB 63737

Registergericht: Amtsgericht Köln

Vertreten durch die Geschäftsführer Holger F. Caspari, Kirsten Caspari

Verantwortlich für den Inhalt:
Holger F. Caspari
Zum Scheider Feld 20
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 18898-0
E-Mail: info@gfmk.de
Redaktionssystem:
www.wordpress.org

Realisierung:

Layout, Umsetzung: GFMK GmbH & Co. KG
Texte: Fedor Singer

Fotos, Abbildungen:
Rehabilitation: style-photographs/Bigstock.com (39274897)
Voraussetzungen: style-photographs/Bigstock.com (42291385)
Antragstellung: alexraths/Bigstock.com (36786848)
Wunsch- und Wahlrecht: style-photographs/Bigstock.com (42291154)
Verlauf: alexraths/Bigstock.com (7482263)

 

27. September 2024
Atemwegserkrankungen bei Kindern äußern sich in verschiedenen Formen
  
12. April 2023
Frau Dr. Pätzold berichtet über ihre Forschung bezüglich antimikrobieller Resistenzen am Lungenzentrum Leipzig.
  
Rehabilitation Wunsch- und Wahlrecht

Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und Ihrem Kostenträger eine Wunschklinik benennen, wenn Sie bestimmte Aspekte beachten. Bedenken müssen Sie etwa die Kostenfrage, die medizinische Ausrichtung der Einrichtung und die Eignung der Einrichtung für Ihre spezifischen Leiden und Funktionsstörungen. Auch Ihr Alter und Ihre Lebensumstände müssen beachtet werden. Wenn Ihnen trotzdem eine andere Klinik zugewiesen wird, können Sie Widerspruch einlegen.

Nicht für jedes Krankheitsbild kommen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gleichermaßen infrage.

Am Anfang der Rehabilitation stehen meist das Ausfüllen eines Anamnesebogens, einführende Gespräche mit den Ärzten und die Entwicklung eines konkreten Verlaufsplanes durch die Klinikleitung oder die Abteilungsleitung. Der ganzheitliche Ansatz umfasst medizinische, psychische und soziale Aspekte. Alle Einschränkungen, die der Patientin bzw. dem Patienten Schwierigkeiten bereiten, sollten beachtet werden. Zu den Therapiemöglichkeiten gehören z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik etc. sowie psychologische Betreuung (Einzelgespräche, Gruppengespräche, Entspannungstherapien etc.). Die Aufklärung des Patienten darüber, wie er seinen Gesundheitszustand verbessern kann, gehört ebenfalls zur Rehabilitation.

Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.