Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Rehabilitation

Ratgeber für Betroffene und Angehörige
 
 

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Betreff

    Ihre Nachricht

    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage genutzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@gfmk.de widerrufen.

    Datenschutzerklärung


    Bitte Sicherheitscode übertragen
    captcha

    27. September 2024
    Atemwegserkrankungen bei Kindern äußern sich in verschiedenen Formen
      
    12. April 2023
    Frau Dr. Pätzold berichtet über ihre Forschung bezüglich antimikrobieller Resistenzen am Lungenzentrum Leipzig.
      

    Rehabilitation dient der Wiederherstellung oder Stärkung von körperlichen, beruflichen oder sozialen Fähigkeiten. Es gibt drei Arten der Rehabilitation: Die medizinische Rehabilitation dient dazu, etwaige Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit zu mildern, ihnen vorzubeugen oder ihre Verschlimmerung zu verhindern. Die berufliche Rehabilitation soll die Integration des betroffenen Menschen in den Beruf bzw. in das Arbeitsleben möglich machen. Die soziale Rehabilitation zielt auf die Teilhabe am sozialen Leben, am Leben in der Gesellschaft und in Gemeinschaften. Die Patienten sollen bei den Anforderungen des Alltags unterstützt und auf deren selbstständige Verrichtung vorbereitet werden. Am Ende der Rehabilitation soll die (erneute) Eingliederung in die soziale Umwelt stehen.

    Am Anfang der Rehabilitation stehen meist das Ausfüllen eines Anamnesebogens, einführende Gespräche mit den Ärzten und die Entwicklung eines konkreten Verlaufsplanes durch die Klinikleitung oder die Abteilungsleitung. Der ganzheitliche Ansatz umfasst medizinische, psychische und soziale Aspekte. Alle Einschränkungen, die der Patientin bzw. dem Patienten Schwierigkeiten bereiten, sollten beachtet werden. Zu den Therapiemöglichkeiten gehören z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik etc. sowie psychologische Betreuung (Einzelgespräche, Gruppengespräche, Entspannungstherapien etc.). Die Aufklärung des Patienten darüber, wie er seinen Gesundheitszustand verbessern kann, gehört ebenfalls zur Rehabilitation.

    Rehabilitation Wunsch- und Wahlrecht

    Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und Ihrem Kostenträger eine Wunschklinik benennen, wenn Sie bestimmte Aspekte beachten. Bedenken müssen Sie etwa die Kostenfrage, die medizinische Ausrichtung der Einrichtung und die Eignung der Einrichtung für Ihre spezifischen Leiden und Funktionsstörungen. Auch Ihr Alter und Ihre Lebensumstände müssen beachtet werden. Wenn Ihnen trotzdem eine andere Klinik zugewiesen wird, können Sie Widerspruch einlegen.

    Nicht für jedes Krankheitsbild kommen eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gleichermaßen infrage.