Rehabilitation
Ratgeber für Betroffene und AngehörigeUm die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.
Voraussetzungen für eine Rehabilitation
Für eine Rehabilitation kommen Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern und Defiziten infrage. Hauptpunkt unter den Voraussetzungen für eine Rehabilitation ist eine Behinderung oder von einer Behinderung bedroht zu sein. Es muss also bereits eine Erkrankung diagnostiziert worden sein, die die körperlichen, geistigen, sozialen oder beruflichen Fähigkeiten des Betroffenen einschränkt. Hierbei soll die Berufsunfähigkeit abgewendet werden (Rehabilitation vor Rente) oder eine Pflegebedürftigkeit vermieden oder beendet werden (Rehabilitation vor Pflege).
Zu den Voraussetzungen gehört es, Mitglied der Sozialversicherung zu sein. Ebenso zu den Voraussetzungen zählt, dass die Rehabilitation Erfolg verspricht. Auch muss die richtige Maßnahme gewählt worden sein.
Voraussetzungen der Rehabilitation: Welche Aspekte müssen beachtet werden?
Der Antragsteller muss für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation folgende Faktoren einschätzen:
- Damit die Voraussetzungen der Maßnahme geklärt sind, muss die Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt werden. Dies kann Ihr Arzt machen. Rehabilitationsbedürftigkeit liegt vor, wenn durch eine Erkrankung berufliche oder private Aktivitäten beeinträchtigt werden oder die Teilnahme am gemeinschaftlichen sozialen Leben erschwert oder verhindert wird.
- Die Ziele der Rehabilitation sollen abgesteckt werden: Was will man mit der Rehabilitation erreichen? Welche Funktionsstörungen sollen gebessert/verhindert werden?
- Der Typ der Rehabilitation soll festgelegt werden: Sind die Voraussetzungen gegeben für eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation?
- Die Rehabilitationsfähigkeit des Patienten soll eingeschätzt werden. Ist der Patient bereit dazu? Besteht Aussicht auf Erfolg?
- Schließlich muss der Arzt eine vorsichtige Prognose der Rehabilitation abgeben: Was wird eintreten, wenn die Rehabilitation greift?
Bestimmte Erkrankungen als Voraussetzungen für eine Rehabilitation
Folgende Krankheiten gehören beispielsweise zu den Voraussetzungen für einen in der Regel erfolgreichen Antrag auf Rehabilitation:
- Krankheiten im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie: Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke bzw. des Bewegungsapparates, die durch Abnutzung oder Unfall entstanden sind, zum Beispiel: Schäden der Bandscheiben, Arthrosen, Beeinträchtigung der Funktionsweise der Gelenkbeweglichkeit (Impingement), Gelenkersatz, Gelenkoperationen.
- Kardiologische Krankheiten: Ebenfalls als Voraussetzungen für eine Rehabilitation kommen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems infrage. Auch deren Begleiterscheinungen können eine Rehabilitation nach sich ziehen: Herzinfarkte, Bypass-Operationen oder andere Herzoperationen.
- Auch neurologische Krankheiten, wie etwa Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Apoplexia cerebri (Schlaganfall) oder Schädel-Hirn-Trauma
- Hauterkrankungen, psychosomatische Erkrankungen, Krebserkrankungen, Lungenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen.
Wann kann eine Rehabilitation wiederholt werden?
Hat man einmal an einer Rehabilitation teilgenommen, kann eine Wiederholung in der Regel erst nach einer Frist von vier Jahren erfolgen. Eine Ausnahme kann jedoch bei entsprechenden Voraussetzungen erfolgen, wenn etwa die erneute Rehabilitation aus gesundheitlichen Gründen dringend geboten ist.
Fedor Singer
Am Anfang der Rehabilitation stehen meist das Ausfüllen eines Anamnesebogens, einführende Gespräche mit den Ärzten und die Entwicklung eines konkreten Verlaufsplanes durch die Klinikleitung oder die Abteilungsleitung. Der ganzheitliche Ansatz umfasst medizinische, psychische und soziale Aspekte. Alle Einschränkungen, die der Patientin bzw. dem Patienten Schwierigkeiten bereiten, sollten beachtet werden. Zu den Therapiemöglichkeiten gehören z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik etc. sowie psychologische Betreuung (Einzelgespräche, Gruppengespräche, Entspannungstherapien etc.). Die Aufklärung des Patienten darüber, wie er seinen Gesundheitszustand verbessern kann, gehört ebenfalls zur Rehabilitation.
Um die Voraussetzungen für eine Rehabilitation zu erfüllen, muss der Arzt verschiedene Einschätzungen abgeben, nämlich zur Rehabilitationsfähigkeit des Betroffenen, zu den Zielen der Rehabilitation und zur Prognose. Auch muss entschieden werden, ob eine medizinische, eine berufliche oder eine soziale Rehabilitation erfolgen soll. Meist ist es das Ziel der Reha-Maßnahme, die Pflegebedürftigkeit und/oder die Berufsunfähigkeit des Menschen zu verhindern oder zu beenden. Zu den Voraussetzungen der Rehabilitation gehören verschiedene Krankheitsbilder, u. a. aus dem Bereich der Orthopädie, der Kardiologie oder der Neurologie. Aber auch Krebserkrankungen, Hauterkrankungen, Lungenerkrankungen und psychosomatische Krankheiten machen häufig eine Rehabilitation erforderlich.
Wenn Sie einen Antrag auf medizinische, soziale oder berufliche Rehabilitation stellen wollen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Dieser wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages helfen. Anhand seiner Diagnose wird der Bedarf einer Rehabilitation festgelegt. Er erstellt ein unterstützendes Gutachten, das dem Antrag beigefügt wird. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Diesen füllen Sie (mit Ihrem Arzt) aus und fügen die Selbstauskunft und das ärztliche Gutachten bei. Der Arzt sollte Ihren Antrag möglichst ausführlich begründen und dabei angeben, mit welchen konkreten Belastungen und Einschränkungen in Ihrem Alltag gemindert/gebessert werden sollen.